In Deutschland ist die regelmäßige turnusmäßige Kontrolle der Fahrerlaubnis gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle Unternehmen, die über Firmenfahrzeuge verfügen. Als Halter sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet mindestens zweimal pro Jahr die Fahrerlaubnis aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu kontrollieren, die berechtigt sind, die auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge zu benutzen. Die Kontrolle muss mit Zeit und Datum protokolliert werden. Betroffen sind alle Unternehmen, die Firmenfahrzeuge ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überlassen. Insbesondere interessant ist die mobile digitale Führescheinkontrolle für Ambulante Pflegedienste, Speditionen, Taxiunternehmen, Courierdienste, Paketdienste, Polizei, Feuerwehr, Autohäuser, Mietwagenverleiher, Shuttleservices, Fahrschulen, Lieferdienste, Apothekengrosshandel, Bäckereiketten, Einzelhändler, Discounter, Bussunternehmen, Schienenverkehrsbetriebe, Handwerker, Wasser- und Brandschädensanierer, Hausmeisterdienste, Wachschutz, Securityunternehmen, Rettungsdienste und alle Unternehmen, die über Außendienstler und Servicepersonal verfügen.

